Bei Festgeld handelt es sich um eine Anlageform, die sich der Sparer gut überlegt haben sollte. Hierbei landet das Kapital auf einem Festgeldkonto, dessen Konditionen vertraglich festgelegt sind. Die charakteristischste davon ist die Laufdauer des Kontos, weshalb Festgeld häufig auch Zeitgeld genannt wird. Neben des Zeitraums, in dem das Festgeldkonto bestehen soll, werden auch die Geldsumme sowie die Zinsen vertraglich festgelegt. Die Vorteile sind also, dass die Zinsen keinen Schwankungen unterliegen und sich das Geld somit vervielfachen kann. Doch was, wenn das Konto vorzeitig gekündigt werden soll?

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Eine Kündigung ist nicht immer möglich

Da die Bedingungen eines Festgeldkontos für beide Parteien bindend sind, können sie sich über den im Vertrag festgehaltenen Zeitraum auch nicht verändern. Dies bedeutet sowohl für den Sparer als auch für die Bank zwar eine hohe Sicherheit, gleichzeitig allerdings auch, dass der Inhaber des Kontos über die gesamte Laufzeit keine Verfügungen über das Konto hat. Deshalb ist diese Anlageform optimal für alle, die sich sicher sind, dass sie das Geld während der Laufzeit nicht benötigen werden.

Da sich Lebensumstände jedoch ändern können, kann der Inhaber geneigt sein, das Konto auflösen und sich das Geld auszahlen lassen zu wollen. Hier können jedoch Enttäuschungen vorprogrammiert sein, denn: Eine Auflösung eines Festgeldkontos ist in der Regel nicht durchführbar. Lediglich in Einzelfällen, in denen der Sparer der Bank wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung vorlegen kann, ist es möglich, sich mit der Bank zu einigen.

Notfälle dieser Art sind auch im Paragraph 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Zu den rechtmäßigen Gründen für eine Auflösung des Kontos zählt zum Beispiel der Tod des Inhabers. Wenn die Erben auf das Kapital zugreifen möchten, können sie sich darüber mit der Bank einigen. Auch im Falle der Arbeitslosigkeit, in dem schlussendlich Hartz IV bezogen werden muss, ist die Bank verpflichtet, das Kapital an den Inhaber auszuzahlen. Auch wenn die Bank droht, insolvent zu werden, hat der Sparer die berechtigte Grundlage, sein Festgeldkonto auflösen zu können. In solchen Fällen sind auch die im Vertrag festgehaltenen Bedingungen nichtig. Bei weniger umstandsverändernden Gründen kann die Bank zwar eine Kündigung akzeptieren, ist jedoch nicht rechtlich dazu verpflichtet.

Festgeld vorzeitig kündigen ohne bestimmten Grund

Wer keinen rechtmäßigen Grund für eine vorzeitige Kündigung vorweisen kann, sollte sich zunächst nochmal den vereinbarten Vertrag durchlesen. In manchen Fällen wird bei der Festlegung des Vertrags für ein Festgeldkonto eine Klausel beigefügt, die den Fall einer vorzeitigen Kündigung regelt. Jedoch ist diese meist damit verbunden, dass der Sparer nur einen minimalen Zinssatz ausgezahlt bekommt oder dass die Zinsen komplett einbehalten werden. In solchen Fällen wird nur das anfangs eingezahlte Kapital wieder an den Inhaber übergeben.

Da die Bank jedoch von einer langen Laufzeit profitiert und ungeahnte, vorzeitige Auflösungen gegebenenfalls auch mit Verlusten einhergehen können, erhebt sie in der Regel eine Bearbeitungsgebühr. Diese ist nicht gesetzlich festgelegt und kann daher willkürlich ausfallen. Da die Bank sich aus dem abgebrochenen Vertragsverhältnis auch einen Gewinn verspricht, kann es so leicht passieren, dass der Sparer bei der Auflösung des Festgelds sogar noch draufzahlen muss.

Festgeldkonto regulär kündigen

Ein Festgeldkonto verfügt über eine feste Laufzeit, nach deren Ablauf in der Regel eine automatische Kündigung erfolgt. Diese Vereinbarung ist für beide Parteien, also die Bank und den Inhaber des Kontos, bindend. Die Vorteile eines solchen Sparformats sind, dass die Zinsen dadurch, dass der Inhaber keinen Zugriff auf das Geld hat, relativ hoch ausfallen und dieser Zinssatz keinen Schwankungen unterliegt. Allerdings gibt es auch Festgeldkonten, die automatisch verlängert werden, sodass eine Kündigung erforderlich wird. Hier reicht in der Regel eine schriftliche oder telefonische Kündigung, die jedoch mindestens drei Werktage vor Ablauf der Frist bei der Bank eingehen muss.

Gründe für eine Kündigung

Was jedoch, wenn der Kontoinhaber das Festgeld vorzeitig kündigen möchte? Wer sich ein Festgeldkonto anlegt, muss damit rechnen, dass es sich hierbei um keine flexible Anlageform handelt. Der Inhaber erhält also erst einen Zugriff auf das eingezahlte Geld sowie die dazugehörigen Zinsen, wenn der vereinbarte Vertrag abgelaufen und bei automatischer Verlängerung fristgerecht gekündigt ist. Normalerweise ist eine eigenverantwortliche Kündigung des Festgelds vor dem Ablaufdatum des Vertrags nicht möglich, kann jedoch angefordert werden, wenn der Inhaber der Bank gegenüber wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung vorlegen kann. Diese Bedingung ist meistens auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken festgehalten. Welche Gründe als „wichtig“ gelten, wird hierbei von beiden Parteien entschieden und ist somit nur für den individuellen Fall gültig.

In einem Gespräch kann entschieden werden, ob eine Fortführung der Vereinbarung bis zur vertraglich festgelegten Ablauffrist noch im Interesse des Kündigenden und der Bank liegen würde. Beispielsweise kann ein Festgeldkonto gekündigt werden, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und die Erben den Zugriff auf das Kapital erlangen wollen. Auch der Bezug von Hartz IV reicht als Grund aus, ein Festgeldkonto zu kündigen. In solchen Fällen ist die Bank verpflichtet, das Kapital auszuzahlen.

Ein weiterer berechtigter Grund für die Kündigung des Vertragsverhältnisses ist, wenn die Bank, bei der das Konto angelegt wurde, droht, insolvent zu werden. Manchmal kann der Inhaber bereits bei Festlegung des Vertrags von einer speziellen Klausel Gebrauch machen, die über eine vorzeitige Auszahlung entscheidet. Diese ist jedoch nicht der Regelfall und bezieht sich deshalb nur auf individuelle Fälle.

Konsequenzen einer Kündigung

Es gibt jedoch Situationen, in denen sich der Versuch lohnen kann, das Festgeldkonto kündigen zu wollen. Die Kündigung muss hierbei schriftlich eingereicht werden, jedoch entscheidet die Bank darüber, ob der Wunsch gewährt wird. Rechtlich verpflichtet zur Annahme einer Kündigung ist die Bank jedoch nicht. Deshalb kann es vorkommen, dass Kosten für den Inhaber anfallen, wenn die Bank mit der vorzeitigen Kündigung einverstanden ist. So kann es passieren, dass eine deutlich geringere Verzinsung gewährt wird als bei Vereinbarung des Festgeldvertrags oder dass die Zinsen sogar überhaupt nicht ausgezahlt werden. Dies ist individuell von der Bank abhängig, die als Vertragspartner gewählt wurde.

Wenn bereits Zinsen ausgezahlt wurden, kann es auch passieren, dass die Bank diese wieder einfordert, wodurch ebenfalls Kosten entstehen können. Zusätzlich erheben einige Banken darüber hinaus Bearbeitungsgebühren, die nicht gesetzlich festgelegt sind und deren Höhe somit von der Bank selbst bestimmt werden können. Diese Gebühren sind in der Regel ausschlaggebend dafür, dass der Sparer bei einer vorzeitigen Kündigung gegebenenfalls sogar Verluste macht.

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