Der Dispokredit / Überziehungskredit

Unter dem Dispositionskredit – kurz: Dispo – versteht man einen finanziellen Verfügungsrahmen, den der Kunde und Inhaber eines Girokontos flexibel nutzen kann. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Ratenkredit gibt es hier keine festgelegte Laufzeit und keine fixe Ratenhöhe, die der Kunde bei der Rückzahlung der in Anspruch genommenen Kreditsumme beachten muss.

Vielmehr ist der Dispokredit als dauerhafte Überziehungsmöglichkeit des eigenen Girokontos zu verstehen. Das bedeutet: Der Kontoinhaber kann selbst bestimmen, inwieweit und für welchen Zeitraum er seinen finanziellen Verfügungsrahmen nutzen möchte und wann er diesen wieder zurückgeführt. In der Regel geben die Banken keine Regeln vor, welcher Betrag innerhalb welchen Zeitraums auf das Konto zurückgeführt werden muss, damit der Dispokredit ausgeglichen werden kann. Es kann jedoch vorkommen, dass bei dauerhafter kompletter Ausreizung des Dispositionsrahmens die Bank irgendwann zumindest eine teilweise Rückführung der Kreditsumme vom Kunden verlangt.

Weil das System so einfach und flexibel für den Kunden ist, ist es heute schon fast gang und gäbe geworden, seinen persönlichen Dispositionsrahmen so weit wie möglich auszureizen. Experten raten davon jedoch strikt ab. Hauptgrund sind hier die teilweise horrenden Zinssätze, die für den Dispokredit verlangt werden. Zinsen von 10 Prozent per anno, teilweise sogar mehr als 15 Prozent sind üblich, wodurch die Inanspruchnahme dieses Kredites mit der Zeit sehr teuer werden kann. Wer also dauerhaft tief in seinem Dispo steckt und allenfalls kleine Geldbeträge übrig hat, um diesen zurückzuführen, sollte sich ernsthaft überlegen, ihn durch einen gewöhnlichen Ratenkredit abzulösen, dessen Zinssätze in der Regel deutlich niedriger liegen.

Gerade Direktbanken und Anbieter kostenloser Girokonten nutzen den Dispokredit oft dazu, entgangene Gebühren durch überhöhte Zinssätze wieder hereinzuholen. Es kann also nicht schaden, sich vor Eröffnung eines neuen Kontos die Geschäftsbedingungen des Kreditinstitutes ganz genau anzusehen und zu erörtern, welche Zinssätze für den Dispokredit aufgerufen werden.

Damit man überhaupt einen Dispositionsrahmen erhalten kann, ist in der Regel eine ausreichende Bonität notwendig. Wer bereits Einträge in seiner Schufa-Akte vorzuweisen hat, erhält meist keinen Dispokredit. In diesem Fall spricht man auch von einem reinen Guthabenkonto, das vom Kunden nicht überzogen werden kann.

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Die Einlagensicherung beim Girokonto

Wer sein Geld auf ein Girokonto legt, der macht sich im allgemeinen – und dies durchaus zu recht – Überlegungen betreffend der Sicherheit der eigenen Anlage.

Der eigenen Hausbank um die Ecke vertrauen die allermeisten Menschen – schließlich ist man seit Urzeiten hier Kunde, kennt die halbe Belegschaft persönlich und das Institut zählt ohnehin zu den renommiertesten Unternehmen der Stadt. Handelt es sich jedoch nicht um die Hausbank, sondern um eine Interbank / Direktbank, legen viele Menschen wesentlich größeren Argwohn an den Tag. Zu Unrecht – vom Grundsatz her gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften und der Kunde profitiert  von der gleichen Sicherheit bezüglich seiner Einlagen. Basis für diese Sicherheit ist der Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes der deutschen Banken.

Einlagensicherungsfonds – Funktion und Umfang

Bereits seit über 25 Jahren zeichnet der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken für eine vorbildliche Absicherung der Kundeneinlagen bei Kreditinstituten verantwortlich. Wie bereits eingangs erwähnt umfasst die Gültigkeit dieses Sicherungsfonds alle (!) deutsche Banken – neben klassischen Filialbanken also auch Internetbanken, Direktbanken etc. Kundeneinlagen sind bis zu einer Höhe von 30% des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Kreditinstituts gesichert. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Haftungskapitals ist der letzte veröffentlichte Jahresabschluss.

Ein kleines Beispiel zum Verständnis: Beträgt das haftende Eigenkapital der Bank beispielsweise 10.000.000 Euro (eine rein hypothetische Annahme), so sind die Einlagen des Kunden bis zu einer Höhe von 3.000.000 Euro abgesichert.

Wer die Internetseiten der diversen Banken aufmerksam überprüft findet in aller Regel im Rahmen der AGB die entsprechenden Bestimmungen zur Einlagensicherung. Diese umfasst im übrigen alle “Nichtbankeneinlagen” (also keine reinen Interbankengeschäfte). Hierzu zählen Guthaben von Privatanlegern, Unternehmen oder auch öffentlichen Institutionen. Geschützt sind normale Termin- und Sichtgelder, Spareinlagen sowie Sparbriefe (sofern auf Namen lautend). Ungesichert sind dagegen beispielsweise Inhaberschuldverschreibungen, was den “normalen” Kunden aber kaum interessieren dürfte.

Eine Anmerkung am Rande: Vorsicht angebracht ist in jedem Falle dann wenn man sich mit dem Gedanken trägt sein Geld einer Bank im Ausland anzuvertrauen. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften können hier erheblich von den deutschen Regelungen abweichen und man tut gut daran sich vor (!) einem derartigen Schritt genauestens über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erkundigen. Dies gilt natürlich umso mehr wenn eine größere Summe auf einem ausländischen Girokonto angelegt werden soll.

Die Verzinsung beim modernen Girokonto

Die Zinsen gehören sicherlich zu den beachtenswertesten Konditionen in Verbindung mit der Eröffnung eines Girokontos. Dabei muss man zunächst zwischen zwei verschiedenen Zinsarten unterscheiden, den Soll-Zinsen und den Haben-Zinsen. Die Sollzinsen werden dann fällig, wenn beispielsweise das Girokonto im Rahmen des Dispositionskredits überzogen wird. Für die Inanspruchnahme des finanziellen Verfügungsrahmens muss der Kunde Zinsen zahlen, und dies oftmals nicht zu knapp. Zinssätze von 10 oder gar 15 Prozent sind hier eher die Regel als eine Ausnahme.

Die Soll-Zinsen gehören also zu den Nebenkosten bzw. Gebühren, welche für ein Girokonto zu entrichten sind. Der Kunde sollte darauf achten, dass der Zinssatz möglichst niedrig bemessen wird. Diesbezüglich kommt es aber auch darauf an, ob das Girokonto generell gebührenfrei ist, oder ob der Kunde monatliche Grundgebühren für die Kontoführung bezahlen muss. Bei Girokonten mit regelmäßigen Gebühren sind im Gegenzug oftmals die Soll-Zinsen für Überziehungen relativ niedrig bemessen. Wird das Konto dagegen als kostenlos angepriesen (es sind also keine Grundgebühren zu entrichten), fallen die Soll-Zinsen meist entsprechend höher aus.

Auf der anderen Seite stehen die Haben-Zinsen. Dies sind Zinsen, die auf das Guthaben ausgezahlt werden. Diesbezüglich darf man sich von einem Girokonto allerdings nicht sehr viel erwarten, denn ein solches Kontomodell ist von vornherein nicht als Anlagekonto konzipiert. Magere Zinssätze auf das Guthaben eines Girokontos von beispielsweise 0,1 – 0,3 % sind heute die Regel. Diese Zinssätze reichen keinesfalls aus, um die Inflation in Deutschland auszugleichen. Wer also sein Kapital auf einem gewöhnlichen Girokonto belässt bzw. dieses vermehren möchte, macht damit ein schlechtes Geschäft. Die Inflation ist wesentlich höher als der gebotene Zinssatz und wird langfristig dafür sorgen, dass das auf dem Konto befindliche Kapital immer weniger wird.

Falls in Verbindung mit einem neu eröffneten Girokonto ein Anlagekonto – zum Beispiel ein Tagesgeldkonto – offeriert wird, so eignet sich dieses wesentlich besser zum Deponieren von Sparkapital. Zwar bieten heute auch viele Tagesgeldkonten keine attraktiven Zinssätze mehr, sie unterscheiden sich in der Höhe der Zinsen aber immer noch deutlich von einem gewöhnlichen Girokonto.

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