Diese Vorteile und Nachteile hat das Tagesgeldkonto
Den größten Vorteil der Tagesgeldanlage haben wir bereits erwähnt: die absolute Flexibilität. Der Anleger muss nicht befürchten, im Notfall gar nicht beziehungsweise nur unter Verlusten auf sein Kapital zugreifen zu können, sondern kann dieses tagtäglich in beliebiger Höhe aus der Anlage wieder entfernen.
Die Nachteile einer Tagesgeldanlage erklärt man am besten, indem man sie mit einer anderen Anlageform – wie z. B. dem Festgeld – gegenüberstellt. Durch die geringere Planungssicherheit bei einer Anlage in Form von Tagesgeld für das kontoführende Kreditinstitut können in der Regel nicht so hohe Zinssätze geboten werden. Das bedeutet konkret: Wer sein Kapital für einen längeren Zeitraum entbehren kann und möglichst hohe Renditen erwirtschaften möchte, der sollte er sein Kapital statt in eine Tagesgeldanlage lieber in eine Festgeldanlage investieren.
Zinsen, Kündigung und Gebühren
Bei der Festgeldanlage können die Zinssätze darüber hinaus in der Regel für einen längeren Zeitraum garantiert werden, bei der Tagesgeldanlage ist dies meist nicht möglich. Der Grund: Die Entwicklung des Zinssatzes hängt hierbei direkt mit der Entwicklung der Leitzinsen der jeweiligen Zentralbank zusammen. Zwar nimmt dies auch Einfluss auf die Entwicklung der Zinssätze bei der Festgeldanlage, dieser Einfluss ist allerdings aufgrund der größeren Planungssicherheit wesentlich geringer.
Ein unbestreitbarer Vorteil der Tagesgeldanlage ist jedoch, dass bei einer Auflösung beziehungsweise Kündigung in der Regel keine Gebühren fällig werden. Bei vielen Festgeldanlagen ist die vorzeitige Kündigung nur unter erschwerten Bedingungen beziehungsweise finanziellen Verlusten möglich. Diese entstehen beispielsweise durch die Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung, die der Anleger als Ausgleich für seine vorzeitige Kündigung an das Kreditinstitut zu zahlen hat.
Pluspunkt: Hohe Sicherheit der Geldanlage
Ebenso wie das Festgeld gilt auch die Tagesgeldanlage in Deutschland als eine besonders sichere Kapitalanlageform. In unserem Lande existieren zahlreiche spezielle Gesetze, die den Anleger vor dem Verlust seines Kapitals schützen sollen. Dazu gehören beispielsweise das Einlagensicherungsgesetz und das Anlegerentschädigungsgesetz.
Durch die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung sind hierzulande grundsätzlich Kapitalbeträge in Form von Tagesgeldanlagen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro vollständig abgesichert (ab 2011 sogar bis 100.000 Euro). Dabei handelt es sich allerdings nur um die gesetzlich geforderte Mindesteinlagensicherung, die von dem meisten Kreditinstitut in Deutschland um ein Vielfaches übertroffen wird. Grund dafür sind zusätzliche, freiwillige Einlagensicherungssysteme, denen sich fast alle Banken angeschlossen haben. Somit ist der Kunde in der Regel auch bei höheren Kapitalanlagebeträgen auf der sicheren Seite und muss sich keine Gedanken um einen eventuellen Verlust im Falle einer Insolvenz seines Kreditinstitutes machen.
Umfassende Beratung kann nicht ersetzt werden
Nichts desto trotz sollten Sie – insbesondere bei sehr hohen Anlagesummen – zunächst mit Ihrem Kreditinstitut sprechen und Informationen darüber einholen, welche Einlagensicherungsmethoden die Bank bietet und bis zu welcher Höhe Ihre Kapitalanlage vollständig abgesichert ist. Ideal wäre es, wenn das Kreditinstitut Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken ist. In diesem Fall ist eine Kapitalanlage bis zu einer Höhe von 30 Prozent – bezogen auf das haftende Eigenkapital der Bank – abgesichert. Sie müssten also einen Betrag anlegen, der höher als 30 Prozent des Eigenkapitals Ihrer Bank ist, damit die Anlagesumme nicht mehr vollständig abgesichert ist. Einen solchen Betrag wird wohl kein einzelner Anleger aufbringen können.
Gleiches gilt übrigens, falls Sie Ihr Kapital über eine Privatbank anlegen. Für diese gelten zwar in der Regel keine gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherungsmethoden, jedoch würde ein Kreditinstitut, welches sich keiner Einlagensicherung – in welcher Form auch immer – angeschlossen hätte, schnell das Vertrauen seiner Kunden verlieren und hätte kaum eine Zukunftschance. Dennoch kann es nicht schaden, wenn Sie sich auch in diesem Fall im Detail erklären lassen, in welcher Form und bis zu welcher Höhe das Kapital abgesichert ist.
Vorsicht geboten ist dagegen, wenn Sie Ihre Tagesgeldanlage bei einem ausländischen Institut führen. Innerhalb der EU gibt es hier in der Regel Entwarnung, da die deutschen Regeln für die Einlagensicherung auch in vielen anderen EU-Ländern gelten. Legen Sie Ihr Kapital dagegen in einem Land außerhalb der EU an, können ganz andere Voraussetzungen für die Einlagensicherung gegeben sein. In einigen Ländern gibt es überhaupt keine Vorschriften, in welcher Form und bis zu welcher Höhe eine Bank die Einlagen ihrer Anleger abzusichern hat. Hier sollten Sie im Vorfeld detailliert recherchieren und die Anlage nur dann abschließen, wenn eine entsprechende Einlagensicherung gegeben ist. Andernfalls könnten Sie im Ernstfall auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben oder sogar Ihre Einlage ganz verlieren.