Die wichtigsten Kennzahlen beim Tagesgeldkonto

Mit einem Tagesgeldkonto können Sie heute selbst kleinste Geldbeträge anlegen und dabei trotzdem eine gute Rendite erzielen. Zusätzlich bleiben Sie jederzeit flexibel und können tagtäglich auf Ihr angelegtes Kapital zugreifen, ohne dadurch finanzielle Verluste riskieren zu müssen.

Dennoch lohnt sich eine solch moderne und flexible Anlageform nur, wenn Sie möglichst geringe Gebühren in Verbindung mit idealerweise hohen Zinssätzen geboten bekommen. Andernfalls besteht insbesondere bei geringen Anlagebeträgen die Gefahr, dass die vom Kreditinstitut erhobenen Gebühren für den Abschluss der Anlage oder die Führung des Tagesgeldkontos die Zinsgewinne einfach wieder auffressen.

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Zinsen: Die Rendite des Tagesgeldkontos

Wichtig zu wissen ist, dass die Zinssätze beim Tagesgeld vom jeweiligen Kreditinstitut tagtäglich nach oben oder unten korrigiert werden können. Dies führt dazu, dass – im Gegensatz zum Festgeld – die Bank Ihnen beim Tagesgeld in der Regel keinen festen Zinssatz garantieren kann. Die üblichen Zinssätze liegen hier bei rund vier bis sechs Prozent, sie fallen im Vergleich zum Festgeld also etwas niedriger aus.

Vorsicht bei speziellen Angeboten für Neukunden: Einige Kreditinstitute versuchen Neukunden mit besonders attraktiven Konditionen zu ködern, allerdings sind dabei die hohen Zinssätze lediglich für eine kurze Zeit garantiert oder hängen von bestimmten Einlagehöhen ab. Nur wenn Sie diese Kriterien vollständig erfüllen, kann ein solches Neukundenangebot für Sie besonders attraktiv sein. Prüfen Sie daher die Bedingungen zunächst genau und lesen Sie auch das Kleingedruckte.

Kommen wir zu den Gebühren. Für die Führung eines Tagesgeldkonto sowie den Abschluss der Kapitalanlage selbst erheben heute viele Kreditinstitute keinerlei Gebühren mehr. Dies gilt insbesondere für die modernen Internet- und Direktbanken. Auch viele ausländische Anbieter wollen deutsche Kunden damit ködern, dass sie keinerlei Gebühren auf den Abschluss und die Kontoführung beim Tagesgeld erheben.

Allerdings versuchen einige Banken immer wieder, kleine Kostenfallen für den Kunden einzubauen, in die dieser hineinfällt, wenn er sich nicht ausführlich informiert, beziehungsweise auch das Kleingedruckte in den Verträgen liest. Solche Kostenfallen können beispielsweise ein gefordertes Referenzkonto zu überhöhten Konditionen sein (mehr dazu später), aber auch eventuell anfallende Gebühren für schriftliche Kontoauszüge oder ähnliches.

Steuern bei der Anlage in Tagesgeld

Thema Steuern: Wo Geld in Form von Gewinnen aus Kapitalanlagen verdient wird, da hält auch immer der deutsche Staat seine große Hand auf. Nicht anders ergeht es dem Anleger beim Tagesgeld. Für die Gewinne aus dieser Form der Kapitalanlage gilt seit Januar 2009 die so genannte Kapitalertragsteuer. Dabei wird ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent berechnet, auf den lediglich noch der Solidaritätszuschlag sowie eventuell die Kirchensteuer aufgeschlagen wird.

Diese Abgeltungsteuer löste bei ihrer Einführung die bis dahin gültige Kapitalertragssteuer ab, deren Höhe immerhin 30 Prozent betrug. Hinzu kommt, dass dem Anleger bei der Abgeltungssteuer garantiert wird, dass dieser mit Zahlung des Steuerbetrages die komplette Steuerschuld gegenüber dem deutschen Staat getilgt hat. Bei der bis dahin gültigen Kapitalertragsteuer handelt es sich dagegen um eine reine Vorauszahlung, die später nach Einreichen der Jahressteuererklärung vom Finanzamt beliebig korrigiert werden konnte.

Steuern sparen beim Tagesgeldkonto

Um effektiv Steuern bei der Tagesgeldanlage zu sparen, gibt es einige Tipps und Tricks. So besteht zum Beispiel für Anleger mit geringerem oder keinem eigenen Einkommen die Möglichkeit, sich von ihrem zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigungen ausstellen zu lassen. Diese Bescheinigung können Sie anschließend beim kontoführenden Kreditinstitut der Tagesgeldanlage vorlegen und bekommen fortan die Gewinne ausgezahlt, ohne dass die Bank davon automatisch Steuerbeträge abführt.

Weiterhin haben Sie beim Tagesgeld selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Kreditinstitut einzureichen und damit auf die komplette Anlagesumme oder zumindest einen Teil davon keine Steuern mehr zahlen zu müssen. Allerdings müssen Sie dabei darauf achten, dass die gesetzlich vorgegebenen Freigrenzen jeweils für alle Kapitalanlagen eines Anlegers gelten. Wenn Sie also zusätzlich noch andere Kapitalanlagen unterhalten, müssen Sie die Freistellungsaufträge entsprechend auf diese Kapitalanlagen aufteilen. Die zur Zeit gültigen Freistellungsgrenzen liegen bei Verheirateten bei etwa 1.600 Euro, bei Ledigen sind es rund 800 Euro.

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