Das Pfändungsschutzkonto / P-Konto
Das Pfändungsschutzkonto (oft auch einfach nur P-Konto oder Konto / Girokonto mit Pfändungsschutz genannt) ist ein besonderes Sichtkonto, das die Einlage vor der Pfändung durch Gläubiger schützt. Hierbei wird ein bestimmter Betrag festgelegt, der im Zuge einer Pfändung des Kontos nicht unterschritten werden darf. Selbst bei der Privatinsolvenz des Kontoinhabers ist dieser Betrag dann vor den Gläubigern sicher. So kann auf einem Girokonto eine eiserne Reserve geschützt werden, die es ermöglicht, den Lebensalltag zu bestreiten. Der maximal schützbare Betrag variiert von Bank zu Bank stark, in der Praxis ist dieser jedoch ein niedriger bis mittlerer vierstelliger Betrag in Euro. Unser P-Konto Vergleich zeigt die wichtigsten Anbieter im Überblick.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
Ein Pfändungsschutzkonto, oft auch P-Konto genannt, ist ein Kontomodell, welches den Kunden davor schützt, dass bestehende oder neu einkommende Pfändungen seine Lebensgrundlage bedroht. Es ist eine spezielle Art von Konto, die meistens nicht aktiv vertrieben werden, sondern nur auf Nachfrage eröffnet werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Banken mit P-Konten kein Risiko eingehen wollen, ist dieses nur im Guthaben zu führen und enthält keinerlei Möglichkeiten einen Dispositions- oder Überbrückungskredit in Anspruch zu nehmen. Seit 2013 kann pro Kalendermonat über einen Freibetrag von 1073,88€ verfügt werden, welcher nicht von der Pfändung geschluckt wird.
Wann ist ein Pfändungsschutzkonto empfehlenswert?
Ein Pfändungsschutzkonto ist zu empfehlen, wenn auf dem Konto eines Kunden eine Pfändung mit so hohen Forderungen läuft oder laufen wird, dass er diese in absehbarer Zeit nicht begleichen kann. Der Kunde ist mit einem Pfändungsschutzkonto seine Schulden nicht los, jedoch kann er mit seinem Vermögen und seinem Gehalt nun besser wirtschaften und ist nicht bedroht davon, wegen einer Pfändung kein Geld mehr auf dem Konto zu haben.
Wie kommt eine Pfändung auf mein Girokonto?
Eine Pfändung kommt dadurch zustande, dass die Partei des Gläubigers einen Pfändungsbeschluss beim örtlichen Amtsgericht beantrag. Nun ist es am Amtsgericht zu entscheiden, ob dieser bewilligt wird und somit ein Pfändungsbeschluss entsteht oder ob dieser abgelehnt wird. Wird der Beschluss genehmigt, so wird der Pfändungsbeschluss direkt vom Amtsgericht an das Kreditinstitut weitergegeben. Bis das Girokonto des Schuldners mit der endgültigen Pfändung behaftet wird vergehen meist bis zu sieben Tage. Trotzdem oder auch gerade deshalb kommt eine Kontopfändung oft sehr überraschen für den Kontoinhaber. Dann gilt jedoch, je schneller desto besser, um die Lebensgrundlage des Schuldners zu sichern.
Wie viel kostet ein Pfändungsschutzkonto?
Die monatliche Gebühr, die für die Führung eines P-Kontos anfällt, variiert und ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Es gibt Banken, welche keinerlei zusätzliche Kosten für die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos verlangen und es gibt Banken, die sehr wohl Gebühren verlangen. Die Preisspanne bewegt sich hierbei aktuell jedoch zwischen 5€ und 10,90€ pro Monat. Der relativ hohe Preis eines P-Kontos beruht auch auf dem extremen Mehraufwand, der für die Bank mit der Führung dieses Kontomodells anfällt.
Welche Banken bieten ein Pfändungsschutzkonto an?
Generell bieten fast alle Kreditinstitute Pfändungsschutzkonten an. Direktbanken sind hier aufgrund der Tatsache, dass sie kein Filialnetz haben, meist günstiger als herkömmliche Banken oder verlangen gar keine Extragebühr. Natürlich hat der Kunde, durch die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos bei einer Filialbank, die Möglichkeit sich optimal beraten zu und leisten zu lassen. Dieser Beratungsservice ist jedoch in der Regel mit höheren Kontoführungsgebühren verbunden.
Was muss ich für ein Pfändungsschutzkonto tun?
Ein Pfändungsschutzkonto kann ohne weitere Details oder Zwischenschritte aus einem herkömmlichen Girokonto umgewandelt werden oder man eröffnet ein komplett neues Konto. Es ist jedoch sehr empfehlenswert sich in einem Beratungsgespräch über die Leitlinien eines P-Kontos informieren zu lassen. Denn der Vertag über ein Pfändungsschutzkonto hat des Öfteren die ein oder andere Besonderheit versteckt, welche im Fall der Fälle leicht zur Kündigung des Kontos führen kann. Bei der Eröffnung eines P-Kontos sollte man auch beachten, dass der Kunde keinerlei Recht auf solches Konto hat. Das heißt, die Bank kann den Eröffnungsantrag jederzeit ablehnen. Sollte dies geschehen, so muss man sich nach einem anderen passenden Kreditinstitut umsehen, das ein passendes Kontomodell anbietet.
Wie komme ich von meinem Pfändungsschutzkonto weg?
Hat man einmal ein Pfändungsschutzkonto, so wird jeder Betrag, der den kalendermonatlichen Freibetrag von 1073,88€ übersteigt, dazu verwendet, die angefallenen Forderungen von Dritten zu begleichen. Somit kann man Schritt für Schritt seine Schulden abarbeiten und so in absehbarer Zeit schuldenfrei werden. Hat man die Pfändungen abgebaut ist es möglich, dieses Kontomodell wieder abzulegen und sich ein normales Girokonto eröffnen zu lassen. Hierfür wird einfach das Pfändungsschutzkonto gekündigt und ein neues Girokonto eröffnet. Bei der Umwandlung eines Girokontos zu einem P-Konto dürfen Banken nach einem Urteil des BGH von 2012 keine höheren Zusatzgebühren verlangen. Kunden, die von diesem Fall betroffen sind, können die zu viel gezahlten Beträge von ihren Banken zurückfordern.